Einerseits unterliegen Daten, die die Kommunen in Zusammenhang mit Kommunalabgaben erheben (KAG), weitestgehend dem Steuergeheimnis. Nur manchmal dürfen oder müssen sogar Daten z.B. an andere Behörden weitergegeben werden. Die Bewältigung des Spagates zwischen Geheimniswahrung einerseits und Offenbahrungsverpflichtung andererseits ist auf Anhieb alles andere als leicht. Dies vor allem vor dem Hintergrund des Straftatbestandes der „Verletzung des Steuergeheimnisses“ (§ 355 StGB). Und selbst der Umgang mit den Datenbeständen gegenüber der eigenen Kommunalverwaltung kann sich dabei als durchaus problematisch erweisen.
Zum Anderen sind aber auch Daten aus den Beständen der Steuer- und Finanzämter immer wieder für die Arbeit der Kommunalbehörden von unmittelbarer Relevanz. Hier ist, spiegelbildlich in der Interessenlage, von Bedeutung, wer welche Daten liefern darf oder sogar zu einer entsprechenden Übermittlung an die Kommunen verpflichtet ist.
Die Sicherheit im Umgang mit dem Steuergeheimnis sorgt sowohl für die Minimierung von evtl. Reibungsverlusten im behördlichen Miteinander als auch für die Vermeidung von Verfahrenshindernissen. Im Webinar werden die Grundlagen für die Wirkung des Steuergeheimnisses, seines Schutzumfangs aber auch dessen individueller Öffnung vermittelt.
Sie erhalten Sicherheit im Umgang mit unterschiedlichen Fragen des Steuergeheimnisses.
Mitarbeitende von kommunalen Steuerämtern, auch aus anderen Bundesländern.
Diese Veranstaltung wird LIVE als WEBINAR durchgeführt. Eine Teilnahme ist nur ONLINE möglich.
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