Die Insolvenzordnung bemüht sich um die Förderung der Sanierung, Stärkung der Gläubigerautonomie und eine gerechte Verteilung der Insolvenzmasse. Daneben soll dem Schuldner Gelegenheit gegeben werden, sich von seinen restlichen Schulden zu befreien. Dieses Spannungsverhältnis lässt einige Regelungen der Insolvenzordnung auf den ersten Blick als unverständlich erscheinen.
Ziel des Seminars ist Verständnis für die Regelungsbereiche der Insolvenzordnung zu erlangen. Die einschlägige Rechtsprechung, die Leit- und Richtlinien und die die Gläubiger betreffenden Regelungen werden eingehend dargestellt, damit Forderungsausfälle vermieden werden und vor bzw. während eines Insolvenzverfahrens möglichst effizient und taktisch richtig vorgegangen wird.
Das Seminar wendet sich an Mitarbeitende in kommunalen Behörden, Krankenhäusern, sonstigen Eigenbetrieben und Tochterunternehmen, die mit der Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren befasst sind sowie an Prüfungsämter und Revisionsabteilungen. Gewisse Grundkenntnisse der bisherigen Verfahren und des allgemeinen Vollstreckungsrechts werden vorausgesetzt.
VWA Karlsruhe
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