Das Seminar bietet einen Überblick über die Grundlagen des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Dabei soll ein Verständnis für die Rechtsthematik entwickelt werden, welches in die Praxis mitgenommen werden soll. Die Regelungen des Allgemeinen Verwaltungsrechts werden für Verfahren des besonderen Verwaltungsrechts benötigt und sollen hier den Teilnehmenden veranschaulicht vermittelt werden.
• Begriff, Definition und Verwaltungsarten
• Abgrenzung Öffentliches Recht/Privatrecht
• Mittelbare und unmittelbare Staatsverwaltung
• Rechtsform des Handelns der öffentlichen Verwaltung
• Rechtsquellen
• Bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe
• Ermessen und Gebundene Verwaltung
• Ermessensreduzierung auf Null
• Ermessensfehler
• Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Zuständigkeiten
• Der VA (§ 35 S. 1 LVwVfG)
• Die Allgemeinverfügung (§ 35 S. 2 LVwVfG)
• Nebenbestimmungen (§ 36 LVwVfG)
• Zusage/Zusicherung (§ 38 LVwVfG)
• Einzelne formelle Verfahrensvorschriften (z. B. Anhörung (§ 28 LVwVfG), Begründung (§ 39 LVwVfG), Ausgeschlossene Personen (§ 20 LVwVfG))
• Fragen aus dem Teilnehmerkreis
Neu- und Quereinsteigende in der Kommunalverwaltung
VWA Karlsruhe
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V. Impressum & Datenschutzhinweise
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