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In allen Fällen kann die gesetzlich vorgesehene Bußgeldhöhe selbst in üblichen Fällen weit überschritten werden. Die Berechnung der entsprechenden Beträge folgt betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und ist auch deshalb vielfach nicht tägliche Praxis bei den Bußgeldstellen. Darüber hinaus müssen die Berechnungsgrundlagen gesondert zusammengestellt, also ermittelt, werden. Gerade bei sogenannten Wirtschaftsordnungswidrigkeiten, also Fällen, in denen die Täter in erster Linie wirtschaftliche Vorteile anstreben, ist die „Vorteilsabschöpfung“ von elementarer Bedeutung. Die Fallgestaltungen reichen dabei in der Praxis von Verstößen gegen die SpielV, die GewO, der Ahndung der Sperrzeitüberschreitung oder illegalen Abfallbeseitigung bis hin zur Schwarzarbeitsbekämpfung oder der Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutz- und Lebensmittelrecht usw.
Das Webinar eignet sich für Bußgeldsachbearbeiter:innen, die neu für diesen Aufgabenbereich eingesetzt sind bzw. noch über keine langjährige Routine bei der Vorteilsabschöpfung verfügen.
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
LIVE-WEBINAR: Zugriff des Staates auf illegal erlangtes Vermögen bei OWi-Tatbeständen - Vorbereitendes Verfahren
Dozent
Dipl.-Finanzwirt (FH) Manfred Büttner
Fachbuchautor, umfangreiche Dozententätigkeit, u.a. langjähriger Lehrbeauftragter an den Hochschulen für Polizei sowie Verwaltung und Finanzen Baden-WürttembergInhalte
Wer sich rechtswidrig verhält, soll auch wirtschaftlich nicht besser gestellt sein, als legal Handelnde. Das hat mit Chancengleichheit aber auch mit Prävention zu tun. Deshalb ist gerade auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren der Zugriff des Staates auf illegal erlangtes Vermögen, und sei es auch „nur“ das Abschöpfen des illegalen Wettbewerbsvorteils, ein wesentlicher Teil der Aufarbeitung von illegalen Handlungen durch die Verfolgungsbehörden. So soll nach dem OWiG schon über die Höhe der Geldbuße stets der Gewinn, den jemand illegal erlangt hat, abgeschöpft werden. In anderen Fällen gibt der Gesetzgeber den Behörden sogar die Möglichkeit, den gesamten Bruttoerlös einzuziehen (früher: „Verfall“).In allen Fällen kann die gesetzlich vorgesehene Bußgeldhöhe selbst in üblichen Fällen weit überschritten werden. Die Berechnung der entsprechenden Beträge folgt betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und ist auch deshalb vielfach nicht tägliche Praxis bei den Bußgeldstellen. Darüber hinaus müssen die Berechnungsgrundlagen gesondert zusammengestellt, also ermittelt, werden. Gerade bei sogenannten Wirtschaftsordnungswidrigkeiten, also Fällen, in denen die Täter in erster Linie wirtschaftliche Vorteile anstreben, ist die „Vorteilsabschöpfung“ von elementarer Bedeutung. Die Fallgestaltungen reichen dabei in der Praxis von Verstößen gegen die SpielV, die GewO, der Ahndung der Sperrzeitüberschreitung oder illegalen Abfallbeseitigung bis hin zur Schwarzarbeitsbekämpfung oder der Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutz- und Lebensmittelrecht usw.
- Grundzüge zur Bemessung der Geldbuße unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
- Grundzüge der Einziehung des Wertes von Taterträgen
- Wie wird der relevante Betrag ermittelt?
- Welche Tatbestände kommen für welches Verfahren in Betracht?
- Welche Verfahrensschritte sind notwendig/möglich?
Zielgruppe
Mitarbeiter:innen von Bußgeldbehörden, die mit der Bearbeitung von Verfahren betraut sind, bei denen wirtschaftliche Hintergründe Bedeutung haben.Das Webinar eignet sich für Bußgeldsachbearbeiter:innen, die neu für diesen Aufgabenbereich eingesetzt sind bzw. noch über keine langjährige Routine bei der Vorteilsabschöpfung verfügen.
Ziele
Im Webinar werden die Grundlagen der für den Vermögenszugriff und die zutreffende Ermittlung der jeweiligen Beträge erforderlichen Verfahrensschritte vermittelt.Hinweise
Diese Veranstaltung wird als Live-Webinar durchgeführt. Anmeldungen sind online möglich.TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
- Sie benötigen ein mit dem Internet verbundenes Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), sowie eine stabile Internetverbindung.
- Ihr Endgerät sollte über Mikrofon und Webkamera verfügen, um sich verbal und visuell zu beteiligen.
- Ihr Gerät muss Ton wiedergeben können; über Lautsprecher oder Kopfhörer. Optional ist die Teilnahme per Telefon möglich, um Ton zu empfangen.
- Die Teilnahme erfolgt direkt über einen Internet Browser und erfordert keine weitere Software oder Plug-Ins.
- Uneingeschränkt funktionieren die Browser Chrome, Microsoft Edge und Safari (jeweils in der aktuellen Version). Wir empfehlen „Chrome“. Den Internet Explorer von Microsoft bitte nicht verwenden!
- Wichtig: Starten Sie den Browser direkt auf Ihrem PC! Citrix- oder Remote-Desktop-Umgebungen sowie Internetzugänge, die über eine VPN-Verbindung hergestellt werden, können zu Problemen führen.
- Testen Sie bei Bedarf den Zugang vorab unter: http://webinare.vwa-digital.de
- Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldung per Mail. Bitte überprüfen Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners. Bewahren Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten sicher auf, da diese ihre Gültigkeit für alle zukünftigen Online-Veranstaltungen behalten.
- Selbstverständlich können Sie für die Teilnahme auch ein privates Endgerät nutzen.
- 30 Min. vor Beginn ist der Webinar-Raum geöffnet. In diesem „Check-In“-Zeitfenster helfen wir Ihnen mögliche technische Probleme zu beheben.
- Bei technischen Problemen rufen Sie unsere IT-Service-Hotline unter 0711 21041-9999 an.
- Begleitunterlagen stehen i.d.R. einen Werktag vor dem Veranstaltungstermin zum Download über Ihre Zugangsdaten für Sie bereit. Die Unterlagen sind ca. 1 Woche verfügbar.
- Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie per E-Mail.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
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