Wer sich rechtswidrig verhält, soll auch wirtschaftlich nicht besser gestellt sein, als legal Handelnde. Das hat mit Chancengleichheit aber auch mit Prävention zu tun. Deshalb ist gerade auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren der Zugriff des Staates auf illegal erlangtes Vermögen, und sei es auch „nur“ das Abschöpfen des illegalen Wettbewerbsvorteils, ein wesentlicher Teil der Aufarbeitung von illegalen Handlungen durch die Verfolgungsbehörden. So soll nach dem OWiG schon über die Höhe der Geldbuße stets der Gewinn, den jemand illegal erlangt hat, abgeschöpft werden. In anderen Fällen gibt der Gesetzgeber den Behörden sogar die Möglichkeit, den gesamten Bruttoerlös einzuziehen (früher: „Verfall“).
In allen Fällen kann die gesetzlich vorgesehene Bußgeldhöhe selbst in üblichen Fällen weit überschritten werden. Die Berechnung der entsprechenden Beträge folgt betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und ist auch deshalb vielfach nicht tägliche Praxis bei den Bußgeldstellen. Darüber hinaus müssen die Berechnungsgrundlagen gesondert zusammengestellt, also ermittelt, werden. Gerade bei sogenannten Wirtschaftsordnungswidrigkeiten, also Fällen, in denen die Täter in erster Linie wirtschaftliche Vorteile anstreben, ist die „Vorteilsabschöpfung“ von elementarer Bedeutung. Die Fallgestaltungen reichen dabei in der Praxis von Verstößen gegen die SpielV, die GewO, der Ahndung der Sperrzeitüberschreitung oder illegalen Abfallbeseitigung bis hin zur Schwarzarbeitsbekämpfung oder der Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutz- und Lebensmittelrecht usw.
Im Webinar werden die Grundlagen der für den Vermögenszugriff und die zutreffende Ermittlung der jeweiligen Beträge erforderlichen Verfahrensschritte vermittelt.
Mitarbeiter/-innen von Bußgeldbehörden, die mit der Bearbeitung von Verfahren betraut sind, bei denen wirtschaftliche Hintergründe Bedeutung haben.
Das Webinar eignet sich für Bußgeldsachbearbeiter/-innen, die neu für diesen Aufgabenbereich eingesetzt sind bzw. noch über keine langjährige Routine bei der Vorteilsabschöpfung verfügen.
Diese Veranstaltung wird LIVE als WEBINAR durchgeführt. Eine Teilnahme ist nur ONLINE möglich.
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