VWA Logo
HYBRID-SEMINAR: Verfahrensrechtliche Besonderheiten im Ausländerrecht
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

HYBRID-SEMINAR: Verfahrensrechtliche Besonderheiten im Ausländerrecht

Produktnummer
2025-54267H
Hybrid
Termin
18.11.2025
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Ort
VWA Bildungshaus
Wolframstr. 32
70191
Stuttgart
Gebühren
276,00 EUR
Dozent
Wolfgang
Sachsenmaier
Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart, a. D.

Inhalte

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt. Anträge auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels sind aber nicht formgebunden. In der Verwaltungspraxis ist deshalb wichtig zu erkennen, wann ein Antrag gestellt ist, der möglicherweise eine Erlaubnis – oder Fortgeltungsfiktion ausgelöst hat. Oft werden Ausländer:innen Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Abs. 5 AufenthG ausgestellt, obwohl ihr Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels keine Erlaubnis – oder Fortgeltungsfiktion (§ 81 Abs. 3 Satz 1, § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) ausgelöst hat. Dies führt zu Problemen im Hinblick auf den Rechtsschutz und bei der Berechnung der Dauer eines rechtmäßigen Aufenthaltes bei Beantragung einer Niederlassungserlaubnis oder der Einbürgerung.

§ 82 Abs. 3 AufenthG normiert spezielle Belehrungs- und Hinweispflichten der Behörde, die von Amts wegen zu erfüllen sind. Ein Verstoß kann zu einer Folgenbeseitigungslast führen. Die in § 82 Abs. 1 AufenthG begründete Mitwirkungspflicht des Ausländers besteht nicht allumfassend und steht in einem Spannungsverhältnis zum Untersuchungsgrundsatz. Während für den Bereich sonstiger behördlicher Maßnahmen das Wesen der aufschiebenden Wirkung darin besteht, als zeigten sie keine Wirkungen, wird für den Bereich des Ausländerrechts mit § 84 Abs. 2 AufenthG bestimmt, dass Verwaltungsakte, die die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts beenden, wirksam sind, obwohl Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung eingelegt wurden. Bei der rückwirkenden Erteilung eines Aufenthaltstitels kommt es darauf an, für welchen zurückliegenden Zeitraum ein schutzwürdiges Interesse des Ausländers besteht und ob die rückwirkende Erteilung von Amts wegen erfolgen muss. Vielfach wird ein die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts beendender Verwaltungsakt (z. B. Befristung, Widerruf) mit einem Sofortvollzug versehen. Dies ist im Hinblick auf das erforderliche besondere Vollzugsinteresse problematisch. Im Hinblick auf den maßgeblichen Zeitpunkt bei Ermessensentscheidungen bestehen bei der Ergänzung von Ermessenserwägungen strenge Anforderungen an Form und Handhabung.

  • Antragserfordernis und Wirkungen der Antragstellung, Erlaubnis-, Duldungs- und Fortgeltungsfiktion, Fiktionsbescheinigung (§ 81 AufenthG)
  • Belehrungs- und Hinweispflichten der Behörde (§ 82 Abs. 3 AufenthG)
  • Mitwirkungspflichten des Ausländers (§ 82 Abs. 1 AufenthG) und Untersuchungsgrundsatz (Behandlung des Spannungsverhältnisses anhand der Beispiele „Scheinehe“, „Beseitigung tatsächlicher Ausreisehindernisse“)
  • Rückwirkende Erteilung von Aufenthaltstiteln
  • Wirkungen von Widerspruch und Klage (§ 84 AufenthG)
  • Maßgeblicher Zeitpunkt bei Ermessensentscheidungen
  • Ergänzung von Ermessensentscheidungen im gerichtlichen Verfahren
  • Anordnung des Sofortvollzugs

Lernziele

Den Seminarteilnehmer/-innen wird auf der Grundlage der Rechtsprechung ein vertiefender Einblick in die verfahrensrechtlichen Besonderheiten im Ausländerrecht gegeben.

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen der Ausländerbehörden und Regierungspräsidien, die bereits über berufliche Erfahrung in der Ausländerverwaltung verfügen.

Zusatzinformationen

Die Teilnehmer/-innen werden gebeten, das Aufenthaltsgesetz zur Veranstaltung vorliegen zu haben.

Technische Anforderungen

Diese Veranstaltung wird im HYBRID-Format durchgeführt. Sie entscheiden, ob Sie ONLINE oder in PRÄSENZ teilnehmen.

Technische Voraussetzungen zur Online-Teilnahme:

  • Hardware: PC, Tablet oder Smartphone mit stabiler Internet-Verbindung, standardmäßige PC-/Laptop-Lautsprecher oder Kopfhörer und Kamera, um sich verbal und visuell zu beteiligen.
  • Browser: Die Teilnahme erfolgt direkt über einen Internet-Browser und erfordert keine weitere Software oder Plug-Ins. Uneingeschränkt funktionieren Google Chrome, Microsoft Edge und Safari (jeweils aktuelle Version). Wir empfehlen Google Chrome. Achtung: Internet Explorer oder Firefox werden nicht unterstützt!
  • Wichtig: Starten Sie den Browser direkt auf Ihrem PC! Citrix- oder Remote-Desktop-Umgebungen sowie Internetzugänge über eine VPN-Verbindung können zu Problemen führen.
  • Testraum: Testen Sie vorab Ihre technische Ausstattung in unserem Testraum unter: http://webinare.vwa-digital.de. So stellen Sie sicher, dass alles einwandfrei funktioniert. Achtung: Der Testraum ist nicht Ihr virtueller Seminarraum.

Wichtige Informationen für Ihre Online-Teilnahme:

Personalisierte Zugangsdaten = Einzelzugang

  • Mit Ihrer Anmeldebestätigung erhalten Sie personalisierte Zugangsdaten per Mail. Bitte überprüfen Sie ggfs. Ihren Spam-Ordner.
  • Bewahren Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten sicher auf. Sie behalten ihre Gültigkeit für alle künftigen Online-Veranstaltungen der Württ. VWA.
  • Ihre Zugangsdaten sind ausschließlich für Ihre persönliche Nutzung bestimmt. Zugangsdaten dürfen weder an Dritte weitergegeben noch gemeinsam mit anderen Personen genutzt werden. Jede/r weitere Teilnehmende muss über einen eigenen, separaten Zugang verfügen. Jeder Verstoß stellt einen Betrugsversuch dar und wird verfolgt.

Mikrofon/Kamera

  • Unsere Online-Seminare sind interaktiv gestaltet. Wählen Sie sich deshalb immer mit Mikrofon ein und aktivieren Sie Ihre Kamera.

Check-In-Zeit

  • Der Webinar-Raum ist ca. 30 Minuten vor Seminarbeginn geöffnet. In diesem „Check-In-Zeitfenster“ helfen wir Ihnen, mögliche technische Probleme zu beheben.

IT-Hotline 0711 21041-9999

  • Sollten Sie Schwierigkeiten bei Ihrer Einwahl haben, überprüfen Sie, ob Sie die oben beschriebene Ausstattung und einen passenden Internet-Browser nutzen sowie außerhalb von Citrix- oder Remote-Desktop-Umgebungen eingewählt sind. Bei technischen Problemen kontaktieren Sie unsere IT-Service-Hotline unter 0711 21041-9999.

Vorab-Download von Unterlagen

  • Unterlagen stehen ca. 1 (Werk)Tag vor Veranstaltungsbeginn zum Download über Ihre Zugangsdaten bereit und bleiben ca. 1 Woche verfügbar.

Teilnahmebestätigung

  • Über die Teilnahme an der Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebestätigung aus. Diese erhalten Sie per E-Mail.

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

Online-Anmeldung
Lade Verfügbarkeit...
Hier erfahren Sie noch mehr:
Organisatorisch zuständig
Lisa
Zwick
0711 21041-15
E-Mail schreiben
Inhaltlich zuständig
Sarah
Frankenhauser-Hösl
0711 21041-29
E-Mail schreiben
Programm herunterladen
Anmelde- und Teilnahmebedingungen
VWA Logo
Kontakt

Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.
Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart

Postfach 10 54 53, 70047 Stuttgart

+49 (0)711 21041-0
info@w-vwa.de

Social Media
ZDF Zertifikat
© 2025 Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.

Das Seminarprogramm 2026 ist da!

Entdecken Sie unser vielfältiges Seminarangebot für 2026 mit bewährten Klassikern und spannenden neuen Themen.

Jetzt stöbern und Ihr nächstes Seminar entdecken!