Die Aufgaben der Standesbeamt:innen sowie ihrer Vertreter:innen sind vielfältig und gehen mit großer Verantwortung einher. Daher ist ein rechtssicheres Verständnis in vielen unterschiedlichen Themengebieten, u. a. im PStG erforderlich. Hinzu kommen gesellschaftliche und rechtliche Veränderungen, die sich auf die Praxis der Standesämter auswirken.
Alle praxisrelevanten Personenstandsfälle werden behandelt und Einzelthemen anhand der aktuellen gesetzlichen Entwicklungen vertieft. In dieser Fortbildung liegt das Augenmerk auf den besonderen, zuweilen komplizierten Fällen der täglichen Arbeit auf dem Standesamt.
In dem Wochenlehrgang sollen vorhandene Kenntnisse der Teilnehmer:innen vertieft und die aktuellen Rechtsentwicklungen sowie Rechtsprechung vermittelt werden. Außerdem soll ein intensiver kollegialer Austausch der Teilnehmer:innen zu gewünschten Themen und Problemfeldern erfolgen, um die Vernetzung zu fördern.
Standesbeamt:innen und ihre Stellvertreter:innen, welche die Zulassungsvoraussetzung für die Tätigkeit beim Standesamt (Grundseminar mit Prüfung) sowie Grundkenntnisse im Personenstandswesen erworben haben und ihr Verständnis für rechtliche Aspekte auffrischen und vertiefen möchten
Der Wochenlehrgang eignet sich auch für Eheschließungsstandesbeamti:innen (auch Bürgermeister:innen), die mehr über die rechtliche Verantwortung in der Verbindung mit ihrer Aufgabe als Eheschließungsstandesbeamt:in erfahren möchten.
Dieser einwöchige Fortbildungslehrgang entspricht den Vorgaben des § 3 Abs. 3 PStG-DVO in Bezug auf Dauer, Inhalt, Umfang und Qualität des Fortbildungsangebots.
Bitte stimmen Sie im Vorfeld Ihrer Anmeldung die Teilnahme bzgl. der in § 3 Abs. 3 PStG-DVO genannten Fortbildungsverpflichtung mit Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde ab.
Bitte bringen Sie die einschlägigen Gesetzestexte zum Wochenlehrgang mit.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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