Immer mehr obdachlose Menschen müssen von den Gemeinden mit Wohnungen versorgt bzw. zur Beseitigung ihrer Obdachlosigkeit untergebracht werden. Hinzu kommt die Zahl von Personen, die als Flüchtlinge der Kommune in die Anschlussunterbringung zugeteilt werden.
Das Seminar vermittelt nicht nur die Grundlagen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und der Obdachlosenunterbringung, sondern stellt die aktuelle Rechtsprechung mit einem großem Bezug zur Verwaltungspraxis dar.
Mit Musterhygieneplänen werden die notwendigen Handlungen nach dem Infektionsschutzgesetz detailliert dargestellt.
Ziel des Seminars ist es, die kommunal- und polizeirechtlichen Grundlagen und Anforderungen an die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen darzustellen. Dazu gehören Ausführungen zur Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung und zu den Regelungen der Rechtsbeziehungen, die zwischen den Gemeinden und den eingewiesenen Personen bestehen. Auf Fragen,welchen Rechtscharakter die Unterkünfte besitzen wird ebenso eingegangen wie auf die nähere Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse einschließlich der Frage von Sanktionen im Falle von Zuwiderhandlungen. Auch die Mindestanforderungen der Unterkünfte an eine menschenwürdige Unterbringung werden unter Heranziehung der Literatur und Rechtsprechung erläutert. Durch Gerichtsurteile, Mustersatzungen und -verfügungen und konkrete Verfahrenshinweise wird der Praxisbezug hergestellt. Ebenso werden Wege zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder aus dieser heraus skizziert.
Mitarbeiter/-innen der Ordnungsverwaltung
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