Die Zahl der Obdachlosen steigt seit einigen Jahren stetig an und immer mehr obdachlose Menschen verlangen von den Gemeinden, mit Wohnungen versorgt zu werden. Hinzu kommen vermehrt Unionsbürger aus dem Balkan, die von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen und ihre Unterbringung beantragen. Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ist jede Gemeinde verpflichtet, die ihr zugeteilten Flüchtlinge unterzubringen. Diese Vielzahl an Menschen mit Wohnraum zu versorgen, ist eine große Herausforderung, die zahlreiche kommunal- und ordnungsrechtliche Fragestellungen aufwirft. Dieses Seminar erläutert ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit unter Berücksichtigung der Anschlussunterbringung von Geflüchteten.
VWA Freiburg
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