Das Landesreisekostenrecht Baden-Württemberg wurde zum 01.01.2022 novelliert. Mit der Neufassung wurden wesentliche Punkte geändert. Dadurch soll der gesamte Prozess der verwaltungsmäßigen Abwicklung von Dienstreisen vereinfacht werden. Von der Beantragung der Reise über die Genehmigung durch Vorgesetzte bis hin zur Abrechnung und Bearbeitung des Erstattungsantrags wird der Prozess für alle Beteiligten spürbar erleichtert.
Durch die Regelungen des Landesreisekostengesetzes sollen die durch eine Dienstreise oder durch einen Dienstgang entstandenen Mehraufwendungen des Dienstreisenden abgegolten werden.
Sie erhalten eine anschauliche Vermittlung der Rechtsgrundlagen, um eine korrekte Reisekostenabrechnung erstellen zu können.
Ebenso wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, Fragen aus der Praxis gemeinsam mit dem Dozenten zu erörtern.
Die Veranstaltung richtet sich an Sachbearbeiter/-innen, die Abrechnungen nach dem Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg (LRKG BW) vornehmen, sowie Interessierte, die sich über die ab 01.01.2022 geltenden Regelungen informieren möchten.
Die Veranstaltung ist ein Wahlbaustein der von der Württ. VWA angebotenen Qualifizierungsreihe „Kommunale/-r Entgeltabrechner/-in“. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.w-vwa.de oder sprechen Sie uns an.
Diese Veranstaltung wird im HYBRID-Format durchgeführt. Sie entscheiden, ob Sie ONLINE oder in PRÄSENZ teilnehmen.
Technische Voraussetzungen zur Online-Teilnahme:
Wichtige Informationen für Ihre Online-Teilnahme:
Personalisierte Zugangsdaten = Einzelzugang
Mikrofon/Kamera
Check-In-Zeit
IT-Hotline 0711 21041-9999
Vorab-Download von Unterlagen
Teilnahmebestätigung
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