Bei der Abrechnung besonderer Personengruppen wie geringfügig und kurzfristig Beschäftigte, Studenten und Rentner bestehen viele Fallstricke bei der korrekten steuer-und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung. Sie erfahren, wie diese besonderen Sachverhalte korrekt gelöst werden.
Die ständigen Änderungen in der Entgeltabrechnung, besonders bei der versicherungsrechtlichen und steuerlichen Beurteilung, können teuer werden. Vor allem bei den besonderen Personengruppen sind viele beitrags-, steuer- und arbeitsrechtliche Besonderheiten – weg von der Standardnorm – zu beachten.
In diesem praxisbezogenen Seminar erfahren Sie, wie die Sachverhalte sicher und korrekt gelöst werden können. Auch gesetzliche Änderungen und deren Auswirkungen werden besprochen.
Änderungen ergeben sich durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu den Zeitgrenzen in Verbindung mit der wöchentlichen Arbeitszeit sowie den coronabedingten Übergangsregelungen zur kurzfristigen Beschäftigung für das Jahr 2020. Die Geringfügigkeits-Richtlinien wurden entsprechend geändert und es erfolgten darüber hinaus interessante Klarstellungen, z.B. zum Zählen der Kalendertage. Vermeiden Sie Haftungsrisiken sowie Beitrags- und Steuernachforderungen. Auch als Dienstleister ist es Ihnen möglich, diese besonderen Mitarbeiter optimal zu betreuen.
Geringfügig entlohnte Beschäftigungen, kurzfristige Beschäftigungen
Pauschalbeiträge für Mini-Jobs
Zeitliche und entgeltliche Grenzen, Rahmenarbeitsvertrag
Zusammenrechnung mit weiteren Beschäftigungsverhältnissen
Geltungsbereich TVöD und Zusatzversorgungspflicht/-freiheit
Neuerungen seit 01.01.2023 und ab 01.01.2025
Berücksichtigung der Vereinbarungen aus der TVöD-Tarifrunde 2024
Beispiele aus der Praxis
Personalsachbearbeiter/-innen, Führungskräfte, Personal-/Betriebsratsmitglieder, Beschäftigte des Rechnungsprüfungsamtes.
VWA Rhein-Neckar e.V.
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