Seit der umfassenden Reform des Arbeitsrechts für Schwerbehinderte enthält nunmehr § 167 Abs. 2 SGB IX die Verpflichtung für Arbeitgeber, auf lange krankheitsbedingte Fehlzeiten von Mitarbeitenden mit einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) zu reagieren. Die Vorschrift gilt für alle Arbeitnehmenden, auch und gerade für diejenigen, die nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sind.
Im Seminar werden neben einem systematischen Überblick – auch anhand wichtiger Gerichtsentscheidungen und deren Auswertung – Problemschwerpunkte aufgegriffen und mit Fallbeispielen erläutert. Daneben wird aufgezeigt, welche Konsequenzen das Unterlassen oder Scheitern des BEM haben kann. Ferner wird darauf hingewiesen, welche Schritte zur praktischen Umsetzung des BEM auch aus organisatorischer Sicht notwendig und sinnvoll sind.
Das Seminar informiert Sie im Einzelnen über das betriebliche Eingliederungsmanagement und gibt Ihnen einen Überblick über arbeitgeberseitige Reaktionsmöglichkeiten auf lange Fehlzeiten von Arbeitnehmenden.
Personalverwaltungen und -leitungen in allen Sparten.
VWA Karlsruhe
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