Selbst erfahrene Personalpraktiker/-innen unterscheiden oft nicht die verschiedenen Beteiligungsverfahren oder kennen formale Anforderungen, z. B. zur Unterrichtung des Personalrats oder Ablehnung durch den Personalrat, nicht. Risiken oder Handlungschancen des jeweiligen Verfahrensstandes werden daher u. a. nicht erkannt. Gleiches gilt für die Reichweite der Beteiligungstatbestände und die hierzu ergangene Rechtsprechung.
Das Seminar will die diesbezüglich erforderliche Sensibilität schaffen bzw. auffrischen. Allem zugrunde liegt die vertrauensvolle Zusammenarbeit, auf die in einem modernen Personalmanagement besonderes Augenmerk gerichtet werden sollte.
> Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit
> Unterrichtungs- und Beteiligungsrechte des Personalrats
> Beteiligungsverfahren (Anhörung, Mitwirkung, Mitbestimmung, Initiativrecht und Dienstvereinbarung)
> Ausgewählte Probleme hinsichtlich einzelner Beteiligungstatbestände, z. B.:
> Rechtsfolgen der Verletzung von Beteiligungstatbeständen
Auffrischung und Vertiefung Ihrer Kenntnisse zum LPVG
Erfahrene Praktiker/-innen der Personalverwaltung des öffentlichen Dienstes, die bereits über Kenntnisse des LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg) verfügen. Die Veranstaltung ist auch für Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen (Syndikusanwältinnen/Syndikusanwälte), die in Personalabteilungen arbeiten, geeignet.
Das Seminar richtet sich nicht an Personalratsmitglieder.
Bitte bringen Sie eine Textausgabe des LPVG zum Seminar mit.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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