Professor Dr.
Matthias
Mitsch
Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
Sie erhalten einen ersten Überblick über die Ansprüche der Beamt:innen auf Altersversorgung in Baden-Württemberg sowie praxisbezogene Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Beamtenversorgung – ohne dabei auf jedes Detail einzugehen.
Beamt:innen, die sich noch nicht im Ruhestand befinden, jedoch in Kürze pensioniert werden.
Technische Voraussetzungen:
Datum der Veröffentlichung: 02.07.2020
Letzte Prüfung auf Aktualität: 26.01.2023
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