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Fortbildungslehrgang Verwaltungsfachwirt/in 2025 - 2027
Blended-Learning-Format

NEU: Lehrgang zur Vorbereitung auf die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung 2026/2027 („Angestelltenlehrgang I“)

Der Lehrgang ist ein berufsbegleitendes Qualifizierungsangebot für Beschäftigte / Angestellte in der Kommunal- und Landesverwaltung und Quereinsteiger/innen in den öffentlichen Dienst ohne verwaltungsspezifische Berufsausbildung.

Der Lehrgang vermittelt praxisorientiertes Fachwissen sowie Methodenkompetenzen für Tätigkeiten im Angestelltenverhältnis, die in der Regel eine Eingruppierung in die Tarifstufen vergleichbar des mittleren Dienstes nach Beamtenrecht (bis 9a TVöD) ermöglichen. Das berufsbegleitende Konzept wird im Blended-Learning-Format durchgeführt. 80 % der Lehrinhalte werden online über ein Videokonferenzsystem vermittelt, 20 % in Präsenz am Lehrgangsort Stuttgart (insgesamt zwei Präsenzwochen vor Ort).

Der Lehrgang bereitet auf die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung („Angestelltenprüfung I“) auf der Grundlage der Prüfungsordnung der Württembergischen VWA vor. Die Prüfung ist dem Ausbildungsabschluss „Verwaltungsfachangestellte/r“ gleichgestellt.

Nach Absolvierung der Ersten Prüfung und weiterer einschlägiger Berufspraxis besteht in einem aufbauenden Fortbildungslehrgang die Möglichkeit, den Abschluss „Verwaltungsfachwirt/in“ auf Grundlage der Zweiten Prüfung nach der Entgeltordnung („Angestelltenprüfung II“) zu erwerben. Dieser eröffnet perspektivisch weitere attraktive Entwicklungsmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung über die Tarifstufe 9a TVöD hinaus.

Als Interessent/-in für Lehrgang 2026/2027 vormerken lassen!

Jetzt eintragen
Mittwoch
25.
Februar
I
16:30 - 18:00 Uhr
Online-Infoveranstaltung | Lehrgang Erste Prüfung Entgeltordnung („AL I“)

Extra für dich – persönlich, unverbindlich, informativ. Erfahre alles über den „AL I“ – ganz entspannt online. Wir nehmen uns Zeit für deine Fragen und zeigen dir, wie die Fortbildung deine Karriere im öffentlichen Dienst beflügeln kann.

Information und Beratung
Stefanie Buck
0711 21041-40

Inhalte

Der Vorbereitungslehrgang gliedert sich in die nachfolgenden Lehrgebiete und schließt mit zwei schriftlichen Prüfungen sowie einer praktischen / mündlichen Prüfung ab.

Allgemeines Verwaltungsrecht
einschließlich Verfahrensrecht und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Baurecht
Kommunalrecht
Öffentliches Ordnungswesen
einschließlich Ordnungswidrigkeitenrecht
Personalwesen
Personenstandswesen
Rechtslehre
Sozialwesen (Sozialhilferecht)
Staatsrecht
Verwaltungsbetriebswirtschaft
Abgabenrecht
Verwaltungsbetriebswirtschaft
Betriebswirtschaftslehre
Verwaltungsbetriebswirtschaft
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Beschaffung
Verwaltungslehre
Organisations- und Bürokunde

Quick Facts

Abschluss

Erste Prüfung nach der Entgeltordnung (VKA) (entspricht der Ausbildungsabschlussabschlussprüfung „Verwaltungsfachangestellte/r“ - Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung)

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Beschäftigte / Angestellte in der Kommunal- und Landesverwaltung und Quereinsteiger in den öffentlichen Dienst ohne verwaltungsspezifische Berufsausbildung, die über eine entsprechende einschlägige Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung verfügen.  

Lehrgangsformat

  • Blended-Learning
    80% online / 20% Präsenz vor Ort
  • berufsbegleitend

Beginn & Dauer

  • 8. Juni 2026 (1. Präsenzwoche 08. - 12.06.2026)
  • 13 Monate (2. Präsenzwoche April 2027, schriftliche Prüfung: 2 Tage im Mai 2027, praktische Prüfung: 1 Tag im Juli 2027)
  • 420 Unterrichtsstunden
  •  

Lehrgangszeiten

  • Mo. bis Fr.: 09:00 - 16:15 Uhr 
    (bei Präsenzwochen vor Ort)*
  • Mo. / Mi.: 16:00 - 19:15 Uhr (online)
  • Fr.: 14:00 - 17:15 Uhr (online)
  • Sa.: 08:30 - 13:30 Uhr (online)

Online-Unterricht an max. drei Terminen pro Woche, darunter i. d. R. ein Samstag pro Monat

* reiner Unterrichtsumfang sechs Zeitstunden je Präsenztag vor Ort entsprechend Bildungszeitgesetz BW

Lehrgangsort

  • Präsenzunterricht in Stuttgart:
    VWA-Bildungshaus
    Wolframstraße 32
    70191 Stuttgart

Gebühren

Gesamtgebühr: 3.215 EUR

  • Zahlbar in zwei Raten
  • Teil 1 (Juni - Dez. 2026): 1.607,50 EUR
  • Teil 2 (Jan. - Juli 2027): 1.607,50 EUR

Stand: 01/2026 (Änderungen vorbehalten)

Checklist Streamline Icon: https://streamlinehq.com checklist

Anmelde-/Zulassungsverfahren

  • Online-Anmeldung in der Zeit von 01.03. - 13.04.2026 auf dieser Website möglich.
  • Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge der Online-Anmeldung bei der Württ. VWA.

Mehr erfahren

Über die Zulassung zum Lehrgang und zur Prüfung entscheidet der Lehrgangsanbieter. Zur Prüfung zugelassen werden kann, wer zu Prüfungsbeginn nach Anlage 1 Nr. 7 Abs. 2 S. 1 EntgO (VKA) Folgendes nachweisen kann (bei Lehrgangsbeginn im Juni 2026 ist Prüfungsbeginn im Mai 2027):

  • Eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis (Beschäftigungszeit nach dem TVöD)
  • Eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufspraxis (Beschäftigungszeit nach dem TVöD)

Der VWA-Lehrgang im Blended-Learning-Format (ca. 80 % Online- / 20 % Präsenzunterricht) bietet  entscheidende Vorteile gegenüber reinen Präsenzformaten:

  •  Zeit & Kosten sparen – weniger Reisen, mehr Flexibilität
  • Urlaubstage schonen – durch optimierte Lehrzeiten am Rand der üblichen Arbeitszeiten (außer in Blockwochen)
  • Beruf, Freizeit & Familie vereinbaren – dank hohem Online-Anteil und lediglich zwei Präsenzwochen vor Ort
  • Optimal vorbereitet – auf die Fortbildungsprüfung

Unser Ansatz lautet „Aus der Praxis für die Praxis“:

Das Dozierendenteam besteht aus lehr- und praxiserfahrenen Lehrkräften, die hauptberuflich in der Regel in (Kommunal-)Verwaltungen tätig sind.

Die Württ. VWA ist anerkannter Bildungsträger nach dem Bildungszeitgesetz BW und zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015. Bezogen auf die Fortbildung „Lehrgang Erste Prüfung Entgeltordnung („AL I“)“ gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die hier eingesehen werden können.

Die Teilnahmebedingungen, die unter anderem die Regelungen zum Rücktritt oder zur Kündigung enthalten, können auch im Rahmen der Online-Anmeldung gelesen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Für die verbindliche Vornahme der Online-Anmeldung bzw. deren Abschluss ist die Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen erforderlich. In diesem Zusammenhang wird auch die Regelung zum Widerruf nach erfolgter Anmeldung aufgeführt.

Downloads & Service

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