Schulabschluss
Nachweispflicht, sofern keine Berufsausbildung / Aufstiegsfortbildung / Hochschulabschluss vorliegt oder das VWA-Studium parallel zur Ausbildung absolviert werden soll.
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Berufsausbildung und / oder berufliche Aufstiegsfortbildung
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Anrechnung von Vorleistungen
Ich beantrage die Anrechnung folgender an einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie, sonstigen anerkannten Fortbildungsinstitution (berufliche Aufstiegsfortbildung) oder Hochschule besuchten Semester und erbrachter Leistungen (vgl. § 14 der Prüfungsordnung) und lege entsprechende Nachweise bei:
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Berufspraxis
Nachweispflicht, sofern keine Berufsausbildung / Aufstiegsfortbildung / Hochschulabschluss vorliegt.
Nachweise zur Berufspraxis (aktuelle Tätigkeitsbescheinigung mit Eintrittsdatum, Funktion und Auflistung der Aufgaben durch aktuellen Arbeitgeber; ggf. zusätzlich Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber):
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Lebenslauf
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