1. Anmeldung
Für Anmeldungen ist das digitale Portal („Online-Anmeldung“) der Württ. VWA e.V. zu verwenden. Die Übermittlungsbestätigung stellt keine Vertragsannahme für einen Teilnahmevertrag dar. Erst durch die Zulassungsbestätigung der Württ. VWA e.V. kommt ein Vertragsverhältnis zustande.
2. Gebühren
Die / der Teilnehmende hat die Veranstaltungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Arbeitgeber) spätestens bis zu den in der Rechnung genannten Terminen zu bezahlen. Die Gesamtgebühr (Lehrgangs- einschließlich Prüfungsgebühren) ist in fünf Raten zu bezahlen.
Bezahlt der Arbeitgeber oder eine andere Person die Gebühren und stellt diese/r die Zahlungen ein, übernimmt die / der Teilnehmende die weitere Zahlung der Gebühren sowie eventuelle Rückstände.
3. Leistungen
Durch die Lehrgangsgebühren sind folgende Leistungen abgedeckt: Teilnahme an den Lehrveranstaltungen (Unterricht vor Ort und Online-Unterricht), elektronische Skripte sowie die Nutzung der Lernplattform. Nicht inbegriffen sind Kosten für weiterführende Fachliteratur, Lernbedarf (z. B. Gesetzestexte) sowie Fahrt- und ggf. Unterbringungskosten zu den Veranstaltungen vor Ort. Die Prüfungsgebühren decken die Leistungen ab, die durch die Teilnahme an den schriftlichen und praktischen (mündlichen) Prüfungen entstehen. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen wird keine Erstattung gewährt.
4. Rücktritt / Kündigung
Rücktritte, Kündigungen und sonstige Änderungswünsche bedürfen der Schriftform; mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit. Es gilt das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bzw. der Kündigung (z. B. E-Mail) bei der Württ. VWA e. V.
Rücktritt: Ein Rücktritt ist bis sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenfrei möglich. Geht die Mitteilung über einen Rücktritt später als sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn bei der Württ. VWA e. V. ein, stellt diese 80 % der Lehrgangsgebühr (1. Rate) in Rechnung. Bei Nichtteilnahme ohne vorherigen Rücktritt bleibt der Anspruch auf die volle Lehrgangsgebühr (1. Rate) bestehen.
Kündigung: Nach Lehrgangsbeginn kann die / der Teilnehmende den Lehrgangsvertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist vier Wochen zum Ende des jeweiligen Abschnitts (1. Abschnitt: 09-12/2025, 2. Abschnitt: 01-06/2026, 3. Abschnitt: 07-12/2026, 4. Abschnitt: 01-06/2027) kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Im Falle einer wirksamen ordentlichen Kündigung hat die / der Teilnehmende nur die Lehrgangsgebühr für den Abschnitt bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu bezahlen.
5. Programmänderung, Verlegung oder Absetzung
Die Württ. VWA e. V. ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während des Lehrgangs vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für die Teilnehmenden nicht wesentlich ändert. Die Württ. VWA e. V. ist berechtigt, die vorgesehenen Dozierenden im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere qualifizierte Personen zu ersetzen.
Die Württ. VWA e. V. behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen – insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmendenzahl oder aufgrund höherer Gewalt.
Die / der Teilnehmende wird unverzüglich informiert und ggf. bereits gezahlte Entgelte werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Ziffer 6 ausgeschlossen.
6. Haftung
Im Rahmen des Fortbildungsbetriebs beschränkt sich die Haftung der Württ. VWA e. V. auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und / oder Gesundheit infolge eines fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns der Württ. VWA e. V., ihren Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen.
7. Lernplattform
Für die Nutzung der Lernplattform der Württ. VWA e. V. oder ihrer Kooperationspartner während der Vertragslaufzeit gilt:
Ein Verstoß gegen diese Nutzungsvoraussetzungen berechtigt die Württ. VWA e. V. zum Ausschluss der / des Teilnehmenden von der Nutzung der Lernplattform und nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung auch zur Kündigung aus wichtigem Grund.
Mit dieser Anmeldung und der Zulassungsbestätigung kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich in dem Rahmen verarbeitet, wie dies zu Vertragserfüllung notwendig ist, es sei denn, eine weitergehende Nutzung wird ausdrücklich genehmigt.
Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung der Württ. VWA e.V.
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