Steigende Kosten begründen zunehmend die umgangssprachliche Bezeichnung der Betriebskosten als zweite Miete. Dementsprechend gewinnt es an wirtschaftlicher Bedeutung, wenn Vermieter nicht nur die Frage der korrekten Abrechnung der Betriebskosten, sondern insbesondere auch die Frage der rechtssicheren Vereinbarung der Umlage von Betriebskosten im Mietvertrag im Auge behalten.
In diesem Seminar werden die Grundlagen vermittelt um Betriebskosten rechtssicher zu vereinbaren und korrekt abzurechnen.
VWA Freiburg
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