Das Wohnungs- und Teileigentum ist grundsätzlich nicht für die Gemeinschaft, die Verwaltung oder andere Sondereigentümer zugänglich. In der Praxis gibt es jedoch zahlreiche Situationen, in denen ein Zutritt erforderlich ist, etwa zur Wartung von Rauchwarnmeldern, zum Austausch von Heizkostenerfassungsgeräten oder zur Feststellung der Ursache eines Wasserschadens.
Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen eines Betretungsrechts der Gemeinschaft bzw. ihrer Verwaltung und zeigt anhand praktischer Beispiele, wie dieses rechtlich korrekt angewendet werden kann. Behandelt werden dabei sowohl selbst genutzte als auch vermietete Wohnungen. Sie erfahren, welche Duldungspflichten bestehen, wie Maßnahmen anzukündigen sind und wo die rechtlichen Grenzen verlaufen.
VWA Freiburg
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