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Zutritt zum Sondereigentum: Wie setzt die Gemeinschaft ihre Rechte durch?
Liegenschaften, öffentliche Einrichtungen

Zutritt zum Sondereigentum: Wie setzt die Gemeinschaft ihre Rechte durch?

Produktnummer
2026-59169F
Online
Termin
16.11.2026
10:00–13:00 Uhr
Ort
Online
Gebühren
175,00 EUR
Dozierende
Barry Sankol

Das Wohnungs- und Teileigentum ist grundsätzlich nicht für die Gemeinschaft, die Verwaltung oder andere Sondereigentümer zugänglich. In der Praxis gibt es jedoch zahlreiche Situationen, in denen ein Zutritt erforderlich ist, etwa zur Wartung von Rauchwarnmeldern, zum Austausch von Heizkostenerfassungsgeräten oder zur Feststellung der Ursache eines Wasserschadens.

Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen eines Betretungsrechts der Gemeinschaft bzw. ihrer Verwaltung und zeigt anhand praktischer Beispiele, wie dieses rechtlich korrekt angewendet werden kann. Behandelt werden dabei sowohl selbst genutzte als auch vermietete Wohnungen. Sie erfahren, welche Duldungspflichten bestehen, wie Maßnahmen anzukündigen sind und wo die rechtlichen Grenzen verlaufen.

Inhalte

  • Grundlagen zu den Rechtkreisen in einer GdWE
  • Duldungspflichten von Sondereigentümern aus § 14 WEG
  • Duldungspflichten von Dritten nach § 15 WEG
  • Die „richtige“ Ankündigung von Maßnahmen
  • Praxisbeispiele (bspw. Wartung von Erfassungsgeräten, Wasserschaden)
  • Pflichtenprogramm der Verwaltung
  • Schadensersatzpflicht bei unberechtigter Zutrittsverweigerung
  • Prozessuale Besonderheiten

Veranstalter

VWA Freiburg

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie für den Regierungsbezirk Freiburg e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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