Das am 10.07.2026 im Bundestag beschlossen GModG wurde am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit am 29.07.2026 in Kraft getreten, wobei ein Teil der Vorschriften erst ab 2027, 2028 bzw. 2030 wirksam wird. Damit soll nach dem Willen der Bundesregierung (wieder) die Freiheit in jeden einzelnen Heizungskeller einziehen, man muss sie nur bezahlen (können).
Das Seminar stellt die Änderungen durch das GModG und deren praktische Konsequenzen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht dar.
– Was ändert sich? Neues Heizungsanlagenrecht, insbes. das sog. Biotreppenkonzept?
– Was bleibt wie es war?
VWA Karlsruhe
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