Notfallorganisation in öffentlichen Gebäuden ist mehr, als das Aufhängen von Flucht- und Rettungsplänen.
Den gesetzlichen Grundlagen (ArbSchG §10, DGUV Information und ASR A2.2) entsprechend, muss in einem Betrieb eine Brandschutzorganisation erstellt und ausreichende Zahl von Brandschutzhelfern vom Betreiber bestellt sein. Diese müssen in der Lage sein, Entstehungsbrände zu bekämpfen und die evtl. notwendige Evakuierung zu betreuen. Das Seminar vermittelt den vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz, sowie Hinweise zur Notfallorganisation und Evakuierung nach ArbSchG.
Mitarbeiter/-innen aus den Fachbereichen kommunales Gebäudemanagement sowie Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte, Hausmeister/-innen
Der Veranstaltungsbesuch kann als Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisung angerechnet werden. Im Seminar werden zusätzliche Inhalte zur Betreiberverantwortung „Brandschutz“ vermittelt. Die betriebliche Unterweisung vor Ort erfolgt durch den Betreiber.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.
Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart
Postfach 10 54 53, 70047 Stuttgart
+49 (0)711 21041-0
info@w-vwa.de