In den Bürgerbüros, wo oft mit hohem Zeitdruck verschiedenste vorgelegte personenstandsrechtliche in- und ausländische Dokumente sofort rechtlich beurteilt werden müssen, sind solide Grundkenntnisse im deutschen und ausländischem Namensrecht unverzichtbar. Das dazu nötige Anwendungswerkzeug werden Ihnen erfahrene Standesamtsfachkollegen im Seminar vermitteln insbesondere anhand praktischer Namensrechtsfälle, so dass sie künftig auch schwierige in- und ausländische Sachverhalte sicherer beurteilen können.
Sie werden künftig mit größerer Selbstsicherheit personenstandsrechtliche Dokumente richtig einordnen und hinsichtlich ihrer Beweiskraft und Richtigkeit beurteilen können. Beispielsweise können Sie dann in vielen Fällen selbständig beurteilen, ob die ausländische Geburtsurkunde beweiskräftig ist, ob die von einer Religionsgemeinschaft ausgestellte Ehe- bzw. Heiratsurkunde eine in Deutschland wirksame Ehe nachweist oder ob die ausländische Sterbeurkunde hier ohne weiteres anzuerkennen ist.
Mitarbeiter/-innen von Bürgerbüros und Bürgerämtern
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