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Namensrecht für Bürgerbüros – Urkunden und Nachweise aus dem Ausland rechtssicher beurteilen

Produktnummer
2026-2234SP
Präsenz
Namensrecht für Bürgerbüros – Urkunden und Nachweise aus dem Ausland rechtssicher beurteilen
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Termin
17.11.2026
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Ort
VWA Bildungshaus
Wolframstr. 32
70191
Stuttgart
Gebühren
282,00 EUR
Dozierende
Joachim
Töllner
Ehemaliger Leiter des Standesamts Stuttgart-Möhringen
Klaus
Geromiller
Ehemaliger Leiter des Standesamts Stuttgart-Weilimdorf und ehemaliger Fachberater

In den Bürgerbüros, wo oft mit hohem Zeitdruck verschiedenste vorgelegte personenstandsrechtliche in- und ausländische Dokumente sofort rechtlich beurteilt werden müssen, sind solide Grundkenntnisse im deutschen und ausländischem Namensrecht unverzichtbar. Das dazu nötige Anwendungswerkzeug werden Ihnen erfahrene Standesamtsfachkollegen im Seminar vermitteln insbesondere anhand praktischer Namensrechtsfälle, so dass sie künftig auch schwierige in- und ausländische Sachverhalte sicherer beurteilen können.

Inhalte

  • Darstellung der aufgabenrechtlichen Schnittstellen zwischen Standesamt und den Bürgerbüros
  • Aussagekraft und rechtliche Bewertung von Urkunden und sonstigen Identitätspapiere
  • Auswirkungen der Änderungen im IPR (Internationales Privatrecht) – Art. 10 EGBGB
  • Prüfung und Beurteilung namensrechtlicher Erklärungen und insbesondere ausländischer Personenstandsurkunden
  • Identitätsprüfung bei Vorlage von Pässen und Urkunden
  • Prüfungs- und Evaluationsschema anhand praktischer Fälle
  • Kernauftrag und Rechtsnatur von Bürgerbüro und Standesamt
  • Grundsätzliche Unterschiede zwischen dem Melde- und Passwesen durch differenzierende Gesetzgebungskompetenzen im deutschen Rechtssystem (BMI für die Bürgerbüros und das BMJ für die Standesämter)

Lernziele

Sie werden künftig mit größerer Selbstsicherheit personenstandsrechtliche Dokumente richtig einordnen und hinsichtlich ihrer Beweiskraft und Richtigkeit beurteilen können. Beispielsweise können Sie dann in vielen Fällen selbständig beurteilen, ob die ausländische Geburtsurkunde beweiskräftig ist, ob die von einer Religionsgemeinschaft ausgestellte Ehe- bzw. Heiratsurkunde eine in Deutschland wirksame Ehe nachweist oder ob die ausländische Sterbeurkunde hier ohne weiteres anzuerkennen ist.

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen von Bürgerbüros und Bürgerämtern

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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