Das RuStAG vom 22.07.1913 wurde durch das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 15.07.1999 abgelöst, das am 01.01.2000 in Kraft trat und das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht in wesentlichen Punkten verändert hat. So wurde u. a. ein Erwerbstatbestand für die in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern eingeführt sowie Erleichterungen bei der Einbürgerung (Herabsetzung der Einbürgerungsfrist von bisher 15 auf 8 Jahre). Seit der Reform von 1999 wurde das StAG mehrfach geändert, u.a. auch durch das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 22.03.2024, das am 27.06.2024 in Kraft getreten ist. Manche Rechtsprobleme wurden durch die Gesetzesänderungen geklärt, andere neu geschaffen; dies gilt auch für die letzte Änderung des StAG durch das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 22.03.2024. Vor allem die durch das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 22.03.2024 aufgeworfenen Rechtsprobleme sollen in diesem Seminar behandelt werden.
Den Teilnehmenden wird auf der Grundlage der Rechtsprechung ein vertiefender Einblick in verschiedene Bereiche des Staatsangehörigkeitsrechts gegeben, die in der Praxis eine nicht unerhebliche Rolle spielen.Mit den Teilnehmenden werden Fallbeispiele zu allen Themenbereichen besprochen.
Beschäftigte der Staatsangehörigkeitsbehörden und Regierungspräsidien
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