Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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Polizei- und Ordnungsrecht

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NEU: Die neue Namensrechtsnovelle 2025

Produktnummer
2024-54075S
Termin
19. November 202409:00 bis 12:30 Uhr
Gebühren
189,00 € (inkl. Seminarunterlagen)
Dozierende
Klaus Geromiller
ehemaliger Leiter des Standesamts Stuttgart-Weilimdorf und ehemaliger Fachberater
Joachim Töllner
Leiter des Standesamts Stuttgart-Möhringen

Inhalte

  • Sinn und Zweck des Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts, das am 1. Mai 2025 in Kraft tritt (sog. Namensrechtsnovelle 2025)
  • Änderungen des Ehegattennamensrechts in der Ehe und nach Eheauflösung gem. §§ 1555 und 1355 a BGB
  • Kindesnamensänderungen nach Eheauflösung gem. § 1617d BGB
  • Rückbenennung einer erfolgten Stiefkindereinbenennung gem. § 1617e BGB
  • Geburtsnamensneubestimmung nach Volljährigkeit gem. § 1617i BGB
  • Änderungen des Internationalen Privatrechts gem. der Neufassung von Artikel 10 EGBGB
  • Namenserklärung gem. der Neufassung von Artikel 48 EGBGB
  • Übergangsvorschriften der Namensrechtsnovelle 2025
  • Überblick zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG, Inkrafttreten am 01.11.2024), das entsprechende Erklärungen mit Wirkung ex nunc bereits ab 01.08.2024 zulässt

Zielgruppe

Mitarbeiter:innen von Standesämtern

Ziele

Kenntnis über die neue Rechtslage

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0711 21041-29
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